desselben bis zur Gründung des Vorwerks
Bärwinkel zu unterrichten,
• der Bevölkerung und weltweit Interessierten
die Bedeutung des überragenden architektonischen Kunstwerks
näher zu bringen
2. Der Verein betrachtet die Sicherung und Rekonstruktion insbesondere
des Verwalter- und Molkenhauses als Museum mit den im Vereinszweck
genannten Zielen als Auftrag von überregionaler Bedeutung. Es
ist Anliegen von international kulturellem und architektonisch hohem
Rang, daß dieses kultur- und architekturhistorisch einzigartige
Werk der Nachwelt überliefert und als geschichtliches Dokument
gepflegt wird.
3. Aufgaben des Vereins sind die Beschaffung von Finanzmitteln,
insbesondere das Einwerben von Spenden und deren zweckgebundene Verwendung
für die Planung und Durchführung des Vereinzweckes sowie
die Dokumentation und damit zusammenhängende Veranstaltungen.
Dazu gehört auch die enge fachliche und organisatorische Zusammenarbeit
mit Gremien und Institutionen. Die zum Einwerben von Spenden notwendigen
Aufwendungen für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
gehören ebenso zu den satzungsgemäßen Aufgaben des
Vereins.
4. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche,
sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne der §§ 51 ff AO.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Vereins, die über den Ersatz von Auslagen
hinausgehen.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
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